In Deutschland amtlich gepr?fter und mit einer Pr?fnummer versehener Wein gem?ss ?? 17 bis 19 des Weingesetzes von 1994, der die gesetzlichen analytischen und sensorischen Mindestanforderungen erf?llt, erkennbar am Zusatz "QbA" (Qualit?tswein bestimmter Anbaugebiete). Anforderungen: Mindestalkoholgehalt 8,5 Vol%, Aufbesserung mit Zucker (Chaptalisierung) bis maximal 2,5 Vol% Alkohol, alternativ Ents?uerung oder S?urezusatz gestattet. Fl?chtige S?uren bis maximal 1,2 g/l. F?r Zusatzstoffe wie Schwefel sind H?chstgrenzen festgelegt. Verschnitte mit Weinen au?erhalb der EU ist nicht gestattet.
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