Weinpr?dikat gem?ss ? 20 Abs.4 Ziffer 5 des deutschen Weingesetzes von 1994, das erteilt wird, wenn bei Lese und Kelterung des Qualit?tsweins die Weintrauben in gefrorenem Zustand waren und die analytischen und sensorischen Kriterien f?r die Erteilung der amtlichen Pr?fnummer erf?llt waren.
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